Wir sind glücklich, Ihnen eine Exklusive Villa am Meer bei Split vorstellen zu dürfen. Luxuriöser Blickfang ist das Motto dieser einzigartigen Villa in Trogir bei Split. Entdecken Sie mit gemeinsam mit uns die Vorteile dieser besonderen Neubau Villa. Sollten Sie weitere Fragen zur Exklusive Villa am Meer bei Split haben oder möchten Sie sich vor Ort einen persönlichen Eindruck der Liegenschaft verschaffen. Dann zögern Sie nicht unsere Immobilien Experten vor Ort zu kontaktieren. Gerne beantworten wir alle Fragen rund um die Exklusive Villa am Meer bei Split in einem persönlichen Telefonat oder via Mail. Unsere Makler freuen Sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
WOHNUNG INFORMATIONENDiese exquisite Residenz befindet sich in erstklassiger Lage und erstreckt sich über eine Grundfläche von 355,81 m2 (NKP 165,91 m2) sorgfältig gestalteter Wohnfläche, die zeitgenössische Eleganz und zeitlosen Charme verkörpert. Mit einer harmonischen Mischung aus moderner Ästhetik und Funktionalität verspricht diese Wohnung einen außergewöhnlichen Lebensstil für anspruchsvolle Käufer.
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Čiovo, speziell Okrug Donji, ist eine zauberhafte Mikro Lokation an der Adriaküste Kroatiens, nur eine kurze Autofahrt von der historischen Stadt Trogir entfernt. Mit seinem kristallklaren Wasser, den malerischen Buchten und den mediterranen Pinienwäldern bietet Okrug Donji eine idyllische Kulisse für einen unvergesslichen Urlaub. Hier können Besucher die Schönheit der dalmatinischen Küste in vollen Zügen genießen, sei es beim Sonnenbaden an den Stränden, beim Schnorcheln in den glasklaren Gewässern oder beim Erkunden der charmanten Küstendörfer. Die Umgebung ist auch für ihre ausgezeichneten Wassersport Möglichkeiten bekannt, darunter Segeln, Windsurfen und Kajakfahren. Lokale Restaurants bieten köstliche dalmatinische Küche und frischen Fisch direkt aus dem Meer. Mit seiner entspannten Atmosphäre und der Nähe zu Sehenswürdigkeiten wie Split und den nahe gelegenen Inseln ist Okrug Donji der perfekte Ort für einen erholsamen Urlaub an der kroatischen Küste.
Split, die zweitgrößte Stadt Kroatiens, liegt an der zentralen dalmatinischen Küste und ist berühmt für ihre reiche Geschichte, faszinierende Architektur und lebhafte Atmosphäre. Das Herz der Stadt ist der Diokletianpalast, ein beeindruckendes UNESCO-Weltkulturerbe aus dem 4. Jahrhundert, das einst als Residenz für den römischen Kaiser Diokletian diente und heute eine Fülle von Geschäften, Restaurants und Wohnungen beherbergt. Die Uferpromenade von Split, die als Riva bekannt ist, ist ein beliebter Treffpunkt für Einheimische und Besucher, die die herrliche Aussicht auf das Meer genießen möchten. Split bietet auch eine Vielzahl von kulturellen Attraktionen, darunter Museen, Galerien und historische Denkmäler. Mit ihren malerischen Gassen, pulsierenden Märkten und malerischen Stränden bietet Split ein einzigartiges mediterranes Flair, das jeden Besucher verzaubert und unvergessliche Erinnerungen hinterlässt.
Wenn Sie diese Immobilie anderen Agentur zu einem anderen Preis beziehungsweise günstiger gesehen haben. Bitten wir Sie uns dies direkt mitzuteilen damit wir den Preis überprüfen können. Darauf hin werden wir unser Angebot überprüfen uns umgehend mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Sobald wir alle Informationen zu den unterschiedlichen Preisen haben werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Um Ihnen gegebenenfalls ein individuelles Angebot mit den gleichen Konditionen wie bei der anderen Agentur anzubieten.
Bei einem ernsthaften Kaufinteresse empfehlen wir Ihnen jedenfalls die Konsultation eines Rechtsbeistands zur Überprüfung Ihrer Wunschimmobilie und der rechtlichen Beratung und Abwicklung in Kroatien. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem unserer deutschsprachigen Anwälte des Vertrauens wie zum Beispiel Jagar & Grebenar oder Rechtsanwaltsgesellschaft Boric & Partner.
Sollten Sie aus steuerlichen Gründen den Erwerb über eine kroatische Gesellschaft erwägen empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu einem unserer deutsch-kroatischen Wirtschaftsprüfern wie zum Beispiel Confida Zagreb oder LeitnerLeitner her.
In Kroatien sowie in Deutschland trägt der Käufer die Notar- und Eintragungskosten beim Grundbuch. Von daher kann er sich auch den Notar wie in Deutschland frei wählen. Wir emfehlen daher zu einem deutsch sprechenden Notaren wie zum Beispiel Kristijan Hukelj oder der Kanzlei Draškić.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Kroatien 3,00 Prozent. Neubauobjekte sind von der Grunderwerbsteuer ausgeschlossen. Vorraussetzung ist, dass die Immobilie von einem Unternehmer veräßert wird und nicht älter als 2 Jahre ist, nicht bezogen war. Des weiteren besteht die Möglichkeit bei einer solchen Immobilie die Vorsteuer zu ziehen. Dies ist aber nur möglich wenn Sie die Immobilie über eine im Umsatz Steuersystem registrierte Unternehmen erwerben. Weitere detaillierte Informationen rund um die Kaufnebenkosten Ihrer kroatischen Traumimmobilie finden Sie im Bereich FAQ
Wir berechnen die Nutz- und Wohnfläche jedes Objekts anhand der gesetzlichen Faktoren der kroatischen Wohnflächenberechnung. Die Innenflächen werden mit dem Faktor 1.00, überdachte Balkone und Terrassen mit 0.50 und nicht überdachte Flächen mit 0.25 gerechnet. Loggien werden mit 0.75, Garagen mit 0.70, Stellplätze mit 0.20 und Gärten mit 0.10 angerechnet. Weitere Informationen rund um die kroatische Wohnflächenberechnung finden Sie im Bereich FAQ
CTB Brokers Hrvatska – Inhaber Christian T. Bader Finanz und Immobilienmakler übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Materielle oder ideelle Haftungsansprüche die durch die Nichtnutzung oder Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern seitens CTB Brokers kein vorsätzliches Handeln oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dieses Angebot ist freibleibend. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, das Angebot oder Teile ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. Des Weiteren behalten wir uns vor die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Informationen zu den einzelnen Immobilien sowie die Bilder, Grundrisse und Illustrationen wurden vom jeweiligen Verkäufer zur Verfügung gestellt.
Bei den Abbildungen unserer Neubauprojekte handelt es sich sowohl um unverbindliche 3D-Darstellungen als auch um unverbindliche Illustrationen. Diese spiegeln weder die exakte Größe, den genauen Schnitt oder die architektonischen Besonderheiten der Wohneinheiten nach. Sondern dienen lediglich dazu sich einen besseren Eindruck dieser Wohneinheit zu machen. Die exakten Größen, Grundrisse und Ausstattungen sowie die Anordnung der Fenster und Türen sind dem architektonischen Hauptprojekt zu entnehmen. Die architektonischen Besonderheiten und Ausstattungsdetails der einzelnen Wohneinheiten entnehmen Sie bitte der Baubeschreibung.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder auf Basis des Suchkundenvertrages oder des Objektexposés und dessen Bedingungen zustande. Der Courtageanspruch entsteht durch einen eindeutigen Objektnachweis durch CTB BROKERS. Oder durch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses für ein durch CTB BROKERS angebotenes Objekt. Der Courtageanspruch errechnet sich aus dem Kaufpreis im Kaufvertrag für das Verkaufsobjekt, einschließlich etwaiger dem Verkäufer oder Dritten zugutekommender Nebenleistungen. Die Courtage beträgt 3,00 % aus dem gesamten Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein zweckgleichwertiges Ersatz- oder Folgegeschäft an Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts zustande kommt. Sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt. Der Provisionsanspruch bei Ersatz- oder Folgegeschäften errechnet sich aus dem Marktwert und dem ortsüblichen Provisionssatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. CTB BROKERS erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer.
Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dies gild auch dann sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien sowie die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.